Impressum

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte:
Als Diensteanbieter ist Osthessen-Drohne gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Das OHD-Video enthält Gemafreie Musik von: https://www.musicfox.com/

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle dem Dienstleister erteilten Aufträge und für die Lizenzierung von Aufnahmen. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Auftragsproduktionen

  1. Bei Auftragsproduktionen erstellt der Dienstleister für den Auftraggeber Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande.
  2. Von den erstellten Aufnahmen wählt der Dienstleister die vereinbarte Anzahl nach eigenem Ermessen aus, führt eine allgemeine Bildoptimierung durch und überlässt sie dem Auftraggeber per Datenübertragung oder auf einem Datenträger. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Weitere Zusatzleistungen des Dienstleisters wie Bildbearbeitung, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.
  4. Hat der Auftraggeber dem Dienstleister keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  5. Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Aufnahmen einschließlich des Bearbeitungsrechts ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  6. Der Dienstleister hat das Recht zur Eigennutzung und zur Namensnennung, sofern diese nicht ausgeschlossen wurden. Er hat das Recht ausgewählte Aufnahmen für die eigenen Referenzen zu verwenden und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber diese bereits selbst veröffentlicht hat.
  7. Bei der Durchführung visueller Drohneninspektionen an oder in Bauwerken ist der Auftraggeber für alle erforderlichen Maßnahmen zur Verkehrssicherung verantwortlich. Er stellt für die Dauer der Inspektion eigenes geeignetes Personal zur Begleitung und Beobachtung des Einsatzes bereit. Kommt es während der Inspektion zu einem Absturz der Drohne innerhalb des zu untersuchenden Bereichs, übernimmt der Auftraggeber die Bergung der Drohne durch qualifiziertes Personal, trägt die hierbei entstehenden Kosten und dem Dienstleister erlischt in diesem Zuge das Recht seine Inspektion in Rechnung zu stellen.
  8. Virtuelle 360-Grad Touren
    Der Dienstleister erstellt auftragsabhängig eine gewisse Anzahl an 360-Grad-Aufnahmen und bildet daraus einen interaktiven Rundgang, welchen der Auftraggeber nach Belieben nutzen und auf seiner Website einbinden darf. Die Speicherung dieser Daten erfolgt auf einem Server des Anbieters VR-Easy GmbH mit dem Sitz in 16225 Eberswalde und wird jährlich über eine VR-Softwaregebühr zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber abgerechnet. Nach der Erstellung einer VR-Tour von Osthessen-Drohne, hat der Auftraggeber Recht auf eine Mindestlaufzeit nach 8 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist und ohne schriftlichen Antrag auf Verlängerung, bis 4 Wochen vor dem Fristablauf, kann der Dienstleister die VR-Tour sowie die Kundenaufnahmen von dem Server löschen.

3. Lizenzierung von Stock-Fotos

  1. Bei der Lizenzierung von Stock-Fotos räumt der Dienstleister dem Lizenznehmer Nutzungsrechte an den lizenzierten Fotos ein.
  2. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Dienstleister verlangen, als Urheber der lizenzierten Fotos genannt zu werden.

4. Vergütung

  1. Für Auftragsproduktionen und die Lizenzierung von Drohnenaufnahmen gilt die vereinbarte Vergütung.
  2. Kommt es bei Auftragsproduktionen zu einer Überschreitung des gebuchten Zeitraums, so erhöht sich die Vergütung des Dienstleister im angemessenen Umfang.
  3. Ist der Dienstleister für einen bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht worden und wird dieser vom Auftraggeber abgesagt, so behält der Dienstleister den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Die Vergütung vermindert sich jedoch um die ersparten Aufwendungen des Dienstleisters und um den Betrag, den der Dienstleister mit einem anderen Auftrag an dem abgesagten Termin verdient hat oder hätte verdienen können.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.

5. Haftung

  1. Der Auftraggeber versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.
  2. Der Dienstleister haftet dafür, dass die Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen.

6. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ihr professioneller Drohnenservice

Haben Sie Fragen zu Leistungen oder möchten ein individuelles Angebot?

Kontakt:
E-Mail: service@osthessendrohne.de
Telefon: +49-157-56661190

Osthessen Drohne
Oberweg 5, 36364 Bad Salzschlirf